Über Werbelinks auf Partnerseiten lockt der Online-Versandhändler Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - was aber, wenn solche Partner mit unseriösen Methoden arbeiten? Ein betroffener Matratzenhersteller hat diese Frage bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Er will erreichen, dass Amazon für problematische Inhalte auf den Partnerseiten haftet. Der BGH sieht das allerdings eher skeptisch, entscheiden will er am 26.01.2023.
Der US-Bundesstaat Kalifornien hat Amazon wegen angeblicher kartellrechtlicher Verstöße verklagt. Der Onlineversandhändler treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, sagte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch in San Francisco. Er beschuldigt Amazon, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Plattformen zu verkaufen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) will den Onlinekonzern Amazon künftig stärker kontrollieren. Die Behörde hat am Dienstag entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen – zunächst befristet auf fünf Jahre – der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.
Das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon enthält nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main "unlautere getarnte Werbung". Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kundinnen und Kunden erkennbar sein, so das Gericht und bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung.
Dem Luxusschuh-Designer Christian Louboutin droht im Streit über den Schutz geistigen Eigentums mit dem Online-Riesen Amazon eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Generalanwalt Maciej Szpunar befand in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, dass Amazon nicht unmittelbar dafür verantwortlich gemacht werden könne, dass die Rechte eines Markeninhabers durch Angebote Dritter auf seiner Plattform verletzt werden.
Das Bundeskartellamt hat heute ein neues Verfahren gegen Amazon nach den im Januar in Kraft getretenen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. In einem ersten Schritt wird nun zunächst geprüft, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Im Fall einer Bejahung könnten dann Verhaltensweisen untersucht und gegebenenfalls untersagt werden.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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